Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Die vom Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
herausgegebenen
Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen
Gast und
Beherbergungsbetrieb. Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang
in Ihrem
Interesse auf einige Bedingungen aufmerksam machen.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung
mündlich. schriftlich. per e-mail oder telefonisch
bestellt und zugesagt oder,
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet
die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
der Ferienwohnung
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis
zu zahlen, abzüglich
der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Stornobedingungen:
Die Mindeststornogebühr beträgt 30,00 EUR
- Storno erfolgt bis 360 Tage vor Anreise: 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Storno erfolgt bis 180 Tage vor Anreise: 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Storno erfolgt bis 90 Tage vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Storno erfolgt bis 60 Tage vor Anreise: 60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Storno erfolgt bis 30 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Storno erfolgt bis weniger als 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise:
90 %
des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert
nach erfolgter Stornierung auf das in der Buchungsbestätigung genannte
Bankkonto.
- Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung
in der vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Mietzeit unverzüglich
mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters
und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen. Die Mindeststornogebühr
von 30,00 EUR wird nicht erstattet.
5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, die
nicht in Anspruch
genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweilig
zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe
der Ferienwohnung hat
der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4
errechneten Betrag zu
bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
An- und Abreisezeiten
1. Anreise:
Am Anreisetag stehen Ihnen die gebuchten Räumlichkeiten üblicherweise
ab 16.00 Uhr zur Verfügung, meist sind diese aber schon vorher bezugsbereit.
2. Abreise:
Wir bitten Sie, am Abreisetag die Fewo bis 10.00 Uhr freizugeben.